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Rechtsform Einzelunternehmer: Tipps & Tricks für Solo-Gründer

7i7 Creator Team

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Experten im Design & Branding.

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Inhalt des Beitrages

Die Rechtsform Einzelunternehmer oder auch Einzelhandelskaufmann genannt empfiehlt sich für Startup-Gründer, die zunächst klein anfangen wollen. Sie treten als einzelne Person des Unternehmens auf und müssen zwangsläufig eine natürliche Person sein. Eine natürliche Person ist ein Mensch in seiner Funktion als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten. Ein Einzelunternehmen können Sie ohne große finanzielle Rücklagen gründen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man dabei Inhaber. Man unterscheidet bei den unterschiedlichen Rechtsformen des Einzelunternehmers zwischen der privaten Haftung und der Haftung durch das Firmenvermögen.

Kleingewerbe

Eine der bekanntesten Rechtsformen bei Neugründungen ist das Kleingewerbe. Als Kleingewerbe bezeichnet man ein gewerbliches Unternehmen, welches nicht im Handelsregister eingetragen werden muss und von einem Inhaber geführt wird. Dieses kann nicht direkt beantragt werden, sondern wird bei der steuerlichen Erfassung durch das Finanzamt gewährt. Der entscheidende Vorteil ist hierbei, dass Sie bei der Buchhaltung nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Periodenende (alle 12 Monate) an das Finanzamt übermitteln müssen. Sie benötigen also zum Periodenende keine Bilanz Ihres Unternehmens. Des Weiteren können Sie bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welche Ihnen ermöglicht, keine Umsatzsteuer zu zahlen. Allerdings können Sie auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Tipp: Sie wollen ein Unternehmen alleine gründen und besitzen nicht viel Startkapital? Nutzen Sie das Angebot als Kleingewerbetreibender, um sich von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien, wenn sie wissen, dass Sie ihre Idee erst am Markt testen müssen und voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro generieren. Halten Sie sich vor Augen, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen und für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften.

Eigetragener Kaufmann

Eine weitere Rechtsform ist der eingetragene Kaufmann oder eingetragene Kauffrau. Sie gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, also eine natürliche Person, als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Eine übliche Abkürzung ist e. K., e. Kfm. Oder e. Kfr. Nach § 19 HGB. Alle von Ihm getätigten Geschäfte finden auf Grundlage des Handelsgesetzbuches statt. Das bedeutet, dass für Ihn insbesondere Handelsbräuche, wie die Rügepflicht oder die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben relevant sind. Er kann unter seiner Firma klagen und auch verklagt werden und trägt somit die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Der Inhaber ist verpflichtet eine Bilanz und eine Inventur am Periodenende zu erstellen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn jeweils 600.000 Euro Umsatz und jeweils 60.000 Euro Gewinn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz § 241a HGB). Ein großer Vorteil bei dieser Unternehmensform ist die Art der Unternehmensführung, da der eingetragene Kaufmann alleinig über die Unternehmensführung oder die Aufteilung der Gewinne entscheiden kann. Der Nachteil ist das Haftungsrisiko, wobei er unbeschränkt für seine Entscheidungen haftet und sein gesamtes Vermögen verlieren kann. Dies musste zum Beispiel der Drogerie-Unternehmer Anton Schlecker schmerzhaft spüren, wobei er nach der Pleite seiner Drogeriekette Schlecker mit seinem gesamten Privatvermögen haften musste.

Tipp: Die Rechtsform des eigetragenen Kaufmanns ist für Sie die richtige Rechtsform, wenn Sie der alleinige Entscheidungsträger bei Entscheidungen sein wollen, unter Umständen Mitarbeitern eine Prokura erteilen wollen, mehr als 17.500 Euro Umsatz im ersten Geschäftsjahr generieren und ein sehr geringes Geschäftsrisiko besitzen. Die Rechtform erfordert ein hohes kaufmännisches Verständnis und einen höheren Aufwand im laufenden Betrieb aufgrund der doppelten Buchhaltung, Bilanzierung und der regelmäßigen Inventur.

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