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7i7® Design GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der 7i7® Design GmbH im Auftrag seiner Kunden erbrachten Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten ergänzend die Vereinbarungen gemäß dem individuellen Auftrag. Abweichende Regelungen zur Frage der Rechteeinräumung an Arbeitsergebnissen sind nur dann wirksam, wenn sie unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die entsprechenden Regelungen in diesen Auftragsbedingungen individualvertraglich Abweichungen vorsehen. Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienstleistung, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt
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1. Definitionen
  • "Material“ meint alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses von der 7i7® Design GmbH an den Kunden übergebenen und/oder vertragsgemäß zu übergebenden Arbeitsergebnisse und Designleistungen in unkörperlicher (digitaler) Form, insbesondere Bild-, Video- und/oder Audiodaten, Printmaterialien, Entwurfsunterlagen, Zwischenschritte, Skizzen, etc.
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  • "Eigenmaterial“ meint solches Material, das die 7i7® Design GmbH selbst und/oder in eigener Verantwortung erstellt hat oder durch Dritte erstellen hat lassen.
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  • "Fremdmaterial“ meint solches Material, das der 7i7® Design GmbH zur Erfüllung des Auftrags von Dritten (z.B. Foto Stock Bildmaterial) bezogen hat.

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2. Angebot, Vertragsschluss
  • Aufträge kommen auf Grundlage von Angeboten durch die 7i7® Design GmbH in Textform (E-Mail ausreichend) oder dem Self-Checkout (flow.7i7.de/self-checkout) unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Soweit bereits vor Annahme eines Angebotes in Textform mit den Arbeiten begonnen wird, gelten auch für solche Arbeiten die vorliegenden Geschäftsbedingungen und jegliche Arbeiten sind nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand auf Grundlage der üblichen Vergütungssätze von der 7i7® Design GmbH zu vergüten, wobei im Falle der Annahme eines späteren Angebotes in Textform, die darin festgesetzten Vergütungsregeln Anwendung finden.
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  • Die Präsentation und Bewerbung der 7i7® Design Flatrate auf den Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit der 7i7® Design GmbH dar.
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  • Änderungen oder Ergänzungen der in dem Angebot oder Self-Checkout von der 7i7® Design GmbH festgehaltenen Auftragsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie durch die 7i7® Design GmbH ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
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  • Ein Abschluss der 7i7® Design Flatrate kommt durch Annahme eines Angebotes von der 7i7® Design GmbH durch den Kunden zustande, welche mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. Soweit sich aus dem Angebot nicht anderes ergibt, ist die 7i7® Design GmbH maximal 20 Werktage ab Eingang bei dem Kunden an Angebote gebunden.
  • Der Self-Checkout-Prozess unter flow.7i7.de/self-checkout erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird ein Benutzerkonto erstellt, indem eine E-Mail-Adresse und ein Passwort hinterlegt werden. Anschließend werden die persönlichen Daten, einschließlich der Unternehmensadresse, eingetragen. Im nächsten Schritt erfolgt die Angabe der Zahlungsinformationen, bestehend aus IBAN und BIC, die Auswahl des gewünschten Pakets sowie des Startdatums. Zudem müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung, das SEPA-Lastschriftverfahren sowie die Mindestlaufzeit von 4 Monaten durch Setzen entsprechender Häkchen akzeptiert werden. Durch das Klicken auf den Button "Jetzt verbindlich buchen" wird ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss abgegeben. Der Eingang der Buchung wird von der 7i7® Design GmbH per E-Mail bestätigt. Der Vertrag kommt entweder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die erste Erfüllungshandlung seitens der 7i7® Design GmbH zustande.

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3. Leistungsumfang, Auftragsdurchführung
  • Der Umfang und die Anforderungen an die zu erbringende Leistung werden durch das Angebot bestimmt. Nachträgliche Änderungen der Leistung bedürfen der Bestätigung in Textform durch die 7i7® Design GmbH.
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  • Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, erbringt die 7i7® Design GmbH Leistungen in drei Phasen. In der ersten Phase erstellt die 7i7® Design GmbH auf Grundlage von dem in der 7i7® Plattform vom Kunden erstellten Auftrag einen Entwurf der anzufertigenden Leistungen und stellt diesen dem Kunden mit der Aufforderung bereit, den Entwurf in angemessener Zeit zu prüfen und freizugeben. Auf Basis des freigegebenen Entwurfs stellt 7i7® in der Reinzeichnung das finale Ergebnis in gebrauchstauglicher Form her und stellt dieses dem Kunden in der dritten Phase mit der Aufforderung bereit, das Leistungsergebnis in angemessener Zeit zu prüfen und final freizugeben. Mit der Freigabe des finalen Leistungsergebnisses ist dieses insgesamt freigegeben, unabhängig davon, ob vorher ein Entwurf angefertigt oder freigegeben wurde.
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  • Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen abzunehmen, wenn diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Abnahmefrist, maximal jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe, unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Als abgenommen gelten die Leistungsergebnisse auch, wenn der Kunde diese bestimmungsgemäß nutzt.
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  • Die 7i7® Design GmbH erbringt ausschließlich gestalterische und künstlerische Leistungen und prüft die Leistungsergebnisse nicht auf Rechte Dritter, d.h. insbesondere hinsichtlich ihrer wettbewerbs- oder markenrechtlichen Zulässigkeit oder ihrer Eintragungsfähigkeit.  Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche, d.h. insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe, Leistungsergebnisse und sonstigen Werke freigibt und im geschäftlichen Verkehr verwendet oder verwenden lässt.
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  • Sie sind verpflichtet, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der für unsere Dienstleistung erforderlichen Infrastruktur und Ausrüstung, darunter ein Internetanschluss und ein Computer, zu übernehmen.
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  • Die 7i7® Design GmbH garantiert für keine individuelle Auftrags-Anfrage eine dezidierte Erledigungs-Geschwindigkeit. Die 7i7® Design GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag im Rahmen der 7i7® Design Flatrate, der Zumutbarkeit und der Komplexität so schnell wie möglich zu erledigen. Zudem garantiert die 7i7® Design GmbH für kein Abonnement bzw. keinen Plan eine Mindestmenge an erledigten Aufträgen.
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  • Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen behalt sich die 7i7® Design GmbH das Recht vor, die 7i7® Design Flatrate unter folgenden, von der 7i7® Design GmbH  nach eigenem Ermessen festgelegten Bedingungen, ohne vorherige Ankündigung zu kündigen: Bei einem Verstoß gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen, dem Missbrauch der Dienste für illegale Zwecke oder der unbefugten Weitergabe Ihrer Benutzerdaten.

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4. Rechteeinräumung
  • Grundsätzlich verbleiben die Rechte an sämtlichem Material bei der 7i7® Design GmbH, soweit sie dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden.
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  • Unabhängig von einem Schutz durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht verpflichtet sich der Kunde, sämtliches von der 7i7® Design GmbH im Rahmen der Zusammenarbeit an ihn übergebenes Material und/oder darin enthaltene Ideen nicht wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen, ohne dass diese Leistungen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen vergütet worden sind.
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  • Soweit das im Rahmen der Auftragserfüllung übergebene Material einem Schutz durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht zugänglich ist, erhält der Kunde mit vollständiger Leistung der vertraglich geschuldeten Vergütung ein exklusives, unterlizenzierbares Nutzungsrecht, in dem inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Umfang, wie dies zur Verwendung des Materials entsprechend des Zwecks, welcher der Beauftragung zugrunde liegt, zwingend erforderlich ist.
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  • Die 7i7® Design GmbH räumt dem Kunden an Fremdmaterial stets nur die Rechte ein, die der Auftragnehmer selbst an diesen einzuräumen berechtigt ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden exklusive Rechte nur an dem Eigenmaterial, nicht jedoch an dem Fremdmaterial eingeräumt.
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  • Soweit Vorschläge und Vorgaben des Kunden oder sonstige fördernde Maßnahmen ein Miturheberrecht begründen, verzichtet der Kunde gemäß § 8 Abs. 4 UrhG auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten.
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  • Die 7i7® Design GmbH behält sich bis zur vollständigen Zahlung der in Bezug auf die Beauftragung geschuldeten Vergütung das Eigentum an sämtlichem übergebenem Material vor.

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5. Flatrate und Vergütung
  • Die Verträge zwischen Ihnen und der 7i7® Design GmbH werden als Dienstverträge klassifiziert. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, startet die Laufzeit des Vertrages ab dem Zeitpunkt des vertraglich geregelten Startdatums und wird grundsätzlich auf unbestimmte Dauer geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit festgelegt wurde.
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  • Haben die Parteien für die einzelnen Teilvergütungen keine explizite Vereinbarung getroffen, gilt jeweils die übliche Vergütung des nach dem beim Vertragsschluss gültigen Vergütungstarifvertrags für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) als vereinbart.
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  • Erfolgt die Zahlung abgerechneter Leistungen nicht spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang, kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
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  • Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung wird die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem geregelten Zeitpunkt veranlasst.
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  • Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
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  • Die Kündigung der 7i7® Design Flatrate können Sie per Mail unter der Einhaltung der im Angebot vereinbarten Kündigungsfristen an buchhaltung@7i7.de erklären. Die Kündigung erfolgt zum Ende der Laufzeit. Die 7i7® Design GmbH behält sich vor, die 7i7® Design Flatrate im Falle einer Nichtzahlung von geschuldeten Beträgen zu kündigen und die vertraglich vereinbarte Restlaufzeit als Schadensersatz gelten zu machen.

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6. Geschuldetes Dateiformat

Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, oder zwingend technisch bedingt, ist das Material grundsätzlich immer in offenen Dateiformaten zu übergeben.
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7. Referenzwerbung & Verschwiegenheit
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die 7i7® Design GmbH dazu berechtigt ist, den Kunden öffentlich (d.h. insbesondere auch auf der Website von der 7i7® Design GmbH - www.7i7.de) (1) als Referenz zu nennen, (2) über das Projekt zu informieren und (3) eine repräsentative Auswahl der Leistungsergebnisse zu zeigen.
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  • Im Zuge der Erfüllung der Dienstleistung kann es vorkommen, dass Sie der 7i7® Design GmbH vertrauliche Informationen offenlegen. Die 7i7® Design GmbH verpflichtet sich, Ihre vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben. Die 7i7® Design GmbH versichert, dass innerhalb des Unternehmens ausschließlich Personen, die zur Bereitstellung der Dienstleistung für Sie benötigt werden, Zugang zu den vertraulichen Informationen haben.

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8. Haftung
  • Die 7i7® Design GmbH haftet, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, für eigenes bzw. das Verhalten von Vertretern und Erfüllungsgehilfen nur in Fällen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
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  • Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die 7i7® Design GmbH auch, wenn diese durch eigenes einfach fahrlässiges Verhalten bzw. einfach fahrlässiges Verhalten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Das Gleiche gilt, wenn eine vertragswesentliche Pflicht, das heißt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt wurde.
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  • Die Haftung von der 7i7® Design GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die gesetzliche Mängelgewährleistung bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.
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  • Die 7i7® Design GmbH haftet nicht für den Erfolg einer Schutzrechtsanmeldung sowie dafür, dass die Materialien und sonstigen Leistungen nicht in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftragnehmer versichert jedoch, dass ihm keine entgegenstehende Rechte Dritter bekannt sind.
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  • Bei Druckprodukten liegt die letzte Kontrolle und Freigabe hinsichtlich Formats, Farbraum und Korrektheit bei Ihnen. Die 7i7® Design GmbH übernimmt keine Haftung für einen fehlerhaften Druck.

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9. Schlussbestimmungen
  • Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in dieser Vereinbarung herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.
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  • Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Ziff. 10.2 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
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  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von der 7i7® Design GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die 7i7® Design GmbH bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
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  • Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
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  • AGB - Stand: 01.01.2024 © - Vervielfältigung verboten.
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AGB
* Top 1% Designer: Bezieht sich auf die Auswahlquote im Bewerbungsverfahren der 7i7® Design GmbH. Auf eine ausgeschriebene Designerposition entfallen nach interner Erhebung durchschnittlich 864 Bewerbungen, eingestellt wird weniger als ein Prozent (Erhebungszeitraum: Januar 2017 bis Juli 2026). Die Angabe beschreibt ausschließlich die Selektivität dieses Auswahlverfahrens und keine Markt- oder Spitzenstellung.

* Bis zu -68% Kosten: Modellrechnung der 7i7® Design GmbH: Vergleich der Basic Flatrate (24.000 € netto pro Jahr) mit kalkulierten Arbeitgeber-Vollkosten einer internen Vollzeit-Designstelle von rund 75.000 € pro Jahr, bestehend aus rund 55.000 € Bruttojahresgehalt (oberes Quartil der Entgeltstatistik für Grafik-, Kommunikations- und Fotodesign, Bundesagentur für Arbeit, Stand 2025), rund 21 Prozent Arbeitgeber-Sozialabgaben (Beitragssätze 2025), Softwarelizenzen, anteiligen Recruiting-Kosten (Ø rund 4.700 €, IZA Discussion Paper Nr. 7656) sowie Arbeitsplatz- und Weiterbildungskosten. Maximal erreichbarer Wert dieses Szenarios; die tatsächliche Ersparnis kann je nach Gehaltsniveau, Region und Stellenausstattung geringer ausfallen. Stand: Juli 2026.

* Ø 50 Ad Creatives pro Monat: Interne Auswertung von 400 abgeschlossenen Kundenaufträgen der 7i7® Design GmbH (Erhebungszeitraum: Januar 2017 bis Juli 2026). Kunden mit einer Basic Flatrate erhielten durchschnittlich rund 50 fertiggestellte Ad Creatives pro Monat. Historischer Durchschnittswert, keine zugesicherte Liefermenge; der tatsächliche Output hängt von Art und Komplexität der Aufträge sowie der Feedbackgeschwindigkeit ab.

* Ø 2 Wochen: Interne Auswertung abgeschlossener Webdesign-Projekte der 7i7® Design GmbH (Erhebungszeitraum: Januar 2017 bis Juli 2026), gemessen vom Beginn des ersten Landingpage-Designs bis zur Fertigstellung des vollständigen Webdesigns (rund 15 Sections). Umfasst die Designleistung, nicht die technische Umsetzung oder Veröffentlichung. Historischer Durchschnittswert, keine zugesicherte Bearbeitungszeit; die tatsächliche Dauer hängt von Umfang, Feedbackrunden und kundenseitiger Abstimmung ab.

* 142% mehr Output pro Designer: Interne Auswertung der 7i7® Design GmbH: Vergleich der durchschnittlich fertiggestellten Designaufträge je Designerin bzw. Designer und Monat im Zeitraum 2017 bis 2018 mit dem Zeitraum 2025 bis 2026. Die Steigerung ergibt sich aus der Weiterentwicklung von Arbeitsprozessen, Plattform und Teamerfahrung sowie dem unterstützenden Einsatz von Ai-Werkzeugen; alle Designs werden von den festangestellten Designerinnen und Designern der 7i7® Design GmbH gestaltet und verantwortet. Historischer Durchschnittswert, keine Zusage eines bestimmten Auftragsvolumens.